Sie haben von Ihrer Krankenkasse Anspruch auf diese kostenlose Leistungen einer Hebamme:
Schwangerschaft
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Vorgespräch
- Beim Vorgespräch erhalten Sie Informationen über die Hebammenbetreuung. Sie können Fragen zu Ihrer Schwangerschaft und zu den möglichen Geburtsorten stellen. Der
Hebammengebührenvertrag mit den Krankenkassen sieht für jede schwangere Frau ein Vorgespräch mit einer Hebamme vor.
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Hilfe bei Beschwerden und Beratung
Die Vorsorge beinhaltet:
- Ausstellen des Mutterpasses.
- Bestimmung der Kindslage
- Höhenstand der Gebärmutter
- Abhören der kindlichen Herztöne
- Blutdruckkontrolle
- Messen des Bauchumfanges
- Gewichtskontrolle der Schwangeren
- Laborkontrollen (Blut und Urin)
- Viel Zeit für Fragen
(Vorsorgen bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden im vierwöchigen Rhythmus, anschließend bis zum evtl. Termin im zweiwöchigem Rhythmus, statt. Hebammen und Gynäkologen müssen sich in
ihrer Arbeit an die Mutterschaftsrichtlinien halten. Sowohl Hebamme, als auch Gynäkologe haben das Fachwissen sowie die
Befugnis, eine Vorsorge durchzuführen. Die Vorsorge kann somit von mir als Hebamme parallel, im Wechsel oder anstelle der Gynäkologen durchgeführt werden. Die
Ultraschall-Untersuchungen können beim Gynäkologen gemacht werden. Bei Auffälligkeiten überweise ich Frauen in meiner Betreuung an Gynäkologen oder ins Krankenhaus.
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Beratungen
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- Während Ihr Körper genau weiß, was zu tun ist, entstehen meist unzählige Fragen für Sie als werdende Mutter und Vater. Wir können gerne auch Themen wie Ernährung und
Lebensweise während Ihrer Schwangerschaft, Sexualität, Veränderung der Partnerschaft und Ihre neue Rolle als Eltern besprechen. Sie können und sollen gerne Ihre Wünsche
zur Betreuung äußern.
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Hebammensprechstunde
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Ultraschall Untersuchungen
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Geburt
Geburtshilfe im Krankenhaus Ihrer Wahl (jeweils die Hebamme die im Dienst ist)
- täglich Hausbesuche bis zum 10. Tag nach der Geburt
- ab dem 11. Tag bis zur 12. Woche des Kindes = bis zu 16 Hausbesuche
- ab der 13. Woche bis zum 9. Monat des Kindes = 8 Hausbesuche (bei Ernährungsfragen oder Stillproblemen)
Ob insgesamt nur 1 Hausbesuch oder z.B. 20 notwendig oder erwünscht sind, können Sie (mit Ihrem Partner) nach Rücksprache mit mir entscheiden.
Auch außerhalb von den geplanten Hausbesuchen können Sie sich gerne telefonisch melden.
Hausbesuche der Hebamme in der Wochenbettzeit beinhalten neben medizinischer Betreuung auch die Begleitung in einen neuen Lebensabschnitt für Kind, Mutter und Vater.
Betreuung des Neugeborenen:
- Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen ( z.B. Hautfarbe, Schlaf- und Trinkverhalten, ...)
- Anleitung zur Nabelpflege
- allgemeine Pflegeanleitung, Umgang mit dem Baby
- Ernährungsberatung
- Hilfe bei Verdauungsproblemen, Hautausschlag und anderen Beschwerden
- Gewichtskontrollen
- Beratung und Hilfestellung bei allen Fragen, die das Stillen betreffen
Betreuung der Mutter
- Beratung bei körperlichen und seelischen Verstimmungen
- Anleitung zum pfleglichen Umgang mit sich selbst
- Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und der Wundheilung
- Hilfe und Unterstützung beim Stillen und Brustproblemen
- Allgemein können alle Fragen, die sich für die Familie im Zusammenleben mit einem Neugeborenen ergeben, erörtert werden. Außerdem können Kontakte zu Rückbildungskursen, Babymassagekursen,
Still- und Krabbelgruppen, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vermittelt
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Energetischer Reinigungsbad
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